Aktualisiert für das Steuerjahr 2026

Verpflegungsmehraufwand-Rechner 2026 für Monteure & Auswärtstätige

Berechnen Sie in Sekunden Ihre steuerlich absetzbare Verpflegungspauschale für 2026 — inklusive Tagespauschalen (28 € / 14 €), Kürzungen bei gestellten Mahlzeiten, Übernachtungspauschale und der 3-Monats-Regel. Grundlage: § 9 Abs. 4a EStG.

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Tage mit mindestens 24 Stunden Abwesenheit → 28 € / Tag
An-/Abreisetage oder Abwesenheit über 8 Stunden → 14 € / Tag
Frühstück −20 %
Mittag −40 %
Abend −40 %
Übernachtungspauschale 20 € / Nacht — ohne Einzelnachweis
Nach 3 Monaten an derselben Tätigkeitsstätte entfällt der Anspruch (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG)

Ändern Sie die Felder — das Ergebnis aktualisiert sich automatisch.

Wie es funktioniert

Verpflegungsmehraufwand 2026 — die Regeln in 60 Sekunden

Alles, was Sie über die Pauschalen, Kürzungen und die 3-Monats-Regel wissen müssen.

1. Tagespauschalen — die Basis

Für das Steuerjahr 2026 gelten die seit 2020 unveränderten Pauschalbeträge nach § 9 Abs. 4a EStG:

  • 28 € pro vollem Abwesenheitstag — mindestens 24 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
  • 14 € pro Teiltag — An- oder Abreisetag sowie Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit, ohne Übernachtung.

Die Pauschalen gelten unabhängig davon, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Belege müssen nicht vorgelegt werden.

2. Kürzung durch gestellte Mahlzeiten

Wenn der Arbeitgeber oder der Kunde eine Mahlzeit kostenlos zur Verfügung stellt, wird die Tagespauschale gekürzt — immer vom vollen Tagessatz (28 €), auch an Teiltagen:

  • Frühstück → −20 % = 5,60 €
  • Mittagessen → −40 % = 11,20 €
  • Abendessen → −40 % = 11,20 €

Praxistipp: Wenn Sie Monteurzimmer mit Frühstück buchen, sollten Sie prüfen, ob das Frühstück bereits im Preis enthalten ist — dann wird die Pauschale automatisch gekürzt. Unterkünfte mit Selbstverpflegung maximieren Ihre Steuerersparnis.

3. Die 3-Monats-Regel

Nach § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG können Sie den Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte geltend machen. Ab dem vierten Monat entfällt der Anspruch.

Ausnahme: Wird die Tätigkeit für mindestens 4 Wochen unterbrochen (z. B. durch Krankheit, Urlaub oder einen anderen Einsatz), beginnt die 3-Monats-Frist neu.

4. Übernachtungspauschale — 20 € ohne Beleg

Zusätzlich zum Verpflegungsmehraufwand können Sie nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG eine Übernachtungspauschale von 20 € pro Nacht ohne Einzelnachweis ansetzen. Höhere, nachgewiesene Hotel-/Zimmerkosten dürfen alternativ mit Beleg abgerechnet werden.

Beispielrechnung

So viel bekommt ein Monteur in 3 Monaten zurück

Realistische Kalkulation für einen Elektromonteur auf Baustelle in München.

Ausgangslage: Jan arbeitet 3 Monate auf einer Baustelle in München. Er wohnt während der Woche im Monteurzimmer und fährt am Wochenende nach Hause. Der Arbeitgeber stellt keine Mahlzeiten.

Berechnung pro Monat

20 volle Abwesenheitstage × 28 €560,00 €
8 An-/Abreisetage × 14 €112,00 €
20 Übernachtungen × 20 € (Pauschale ohne Beleg)400,00 €
Summe pro Monat1 072,00 €

Berechnung über 3 Monate

Verpflegungspauschalen (672 € × 3)2 016,00 €
Übernachtungspauschale (400 € × 3)1 200,00 €
Absetzbar (gesamt)3 216,00 €
Steuerersparnis bei ~30 % Steuersatz≈ 965 €

Jan spart durch den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungspauschale rund 965 € in 3 Monaten — bei einem Monteurzimmer zu 18 €/Nacht bedeutet das, dass die gesamten Unterkunftskosten durch die Steuererstattung mehr als gedeckt sind.

Häufige Fragen

Verpflegungsmehraufwand 2026 — FAQ

Die wichtigsten Fragen zu Pauschalen, 3-Monats-Regel, Kürzungen und Erstattung.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?

Für 2026 gelten die unveränderten Pauschalen seit 2020: 28 € pro vollem Abwesenheitstag (mindestens 24 Stunden Abwesenheit) und 14 € pro Teiltag (An-/Abreisetage oder Abwesenheit über 8 Stunden). Grundlage ist § 9 Abs. 4a EStG.

Was ist die 3-Monats-Regel?

Der Verpflegungsmehraufwand kann nach § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG nur für die ersten drei Monate einer Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte geltend gemacht werden. Wird die Tätigkeit für mindestens 4 Wochen unterbrochen, beginnt die Frist neu.

Wie werden gestellte Mahlzeiten abgezogen?

Gestellte Mahlzeiten kürzen die Tagespauschale immer vom vollen Tagessatz (28 €):

  • Frühstück: −20 % (5,60 €)
  • Mittagessen: −40 % (11,20 €)
  • Abendessen: −40 % (11,20 €)

Die Kürzung gilt auch an Teiltagen mit nur 14 € Pauschale und kann im Extremfall dazu führen, dass kein Verpflegungsmehraufwand übrig bleibt.

Was ist die Übernachtungspauschale 2026?

Die Übernachtungspauschale beträgt 20 € pro Nacht und kann ohne Einzelnachweis für beruflich veranlasste Übernachtungen im Inland geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG). Höhere, nachgewiesene Hotel- oder Zimmerkosten können alternativ mit Beleg abgerechnet werden — das ist meist vorteilhafter.

Wer kann den Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

Alle Arbeitnehmer bei beruflicher Auswärtstätigkeit: Monteure, Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Bauleiter, LKW-Fahrer, Vertreter. Voraussetzung ist eine Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und der Wohnung. Die Pauschalen gelten unabhängig davon, ob die Kosten tatsächlich entstanden sind — Belege sind nicht nötig.

Erstattet der Arbeitgeber oder das Finanzamt?

Beides ist möglich. Erstattet der Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand bis zur gesetzlichen Pauschale, ist die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei. Erfolgt keine oder nur teilweise Erstattung, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage N) geltend machen.

Gilt die Pauschale auch im Ausland?

Nein — im Ausland gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesministerium der Finanzen jährlich per BMF-Schreiben veröffentlicht. Dieser Rechner bildet nur die Inlandspauschalen ab (Deutschland). Für Auslandseinsätze schauen Sie bitte auf der BMF-Website nach.

Darf ich diesen Rechner auf meiner eigenen Webseite einbinden?

Ja — wir stellen den Rechner als kostenloses Widget zur Verfügung. Vermieter von Monteurzimmern, Steuerberater und Blogs können den Kalkulator als iframe oder JavaScript-Snippet einbinden. Details und Code-Generator unter /widget/.

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