§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Doppelte Haushaltsführung Rechner 2026 — bis 1000 €/Monat absetzen

Bei Langzeit-Montagen über 3 Monate ist die doppelte Haushaltsführung der stärkste Steuer-Hebel, den Monteure und Handwerker nutzen können. Der Rechner berechnet alle Bestandteile: Miete der Zweitwohnung (max. 1000 €/Mon.), Heimfahrten, Einrichtung und den Verpflegungsmehraufwand der ersten 3 Monate — und zeigt Ihre reale Steuerersparnis.

4 Kostenblöcke1000 €/Mon. ObergrenzeFür Einsätze > 3 Monate

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Inkl. Nebenkosten. Werte > 1 000 € werden auf 1 000 € gedeckelt.
Max. 1 pro Woche absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG).
Möbel, Kleingeräte, Bettwäsche — notwendige Erstausstattung.

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Voraussetzungen

Wer kann die doppelte Haushaltsführung nutzen?

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eigener Hausstand am Heimatort: Sie unterhalten eine Wohnung oder ein Haus am Lebensmittelpunkt — entweder als Eigentümer, Mieter oder als Mitglied eines Haushalts mit finanzieller Beteiligung (z. B. bei den Eltern mit anteiliger Kostenbeteiligung).
  • Berufliche Veranlassung: Der zweite Haushalt wird aus beruflichen Gründen unterhalten — typisch bei Monteuren, Handwerkern, Bauleitern, Außendienstlern mit längeren Einsätzen.
  • Lebensmittelpunkt am Heimatort: Familie, Freunde, Vereine oder regelmäßige Heimfahrten belegen, dass Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin zu Hause ist — nicht am Einsatzort.

Was ist absetzbar?

  • Zweitwohnung: Miete bis max. 1 000 € pro Monat (inkl. Nebenkosten).
  • Einrichtung: Notwendige Erstausstattung (Möbel, Kleingeräte, Bettwäsche). Über 800 € pro Einzelposten ggf. über AfA.
  • Heimfahrten: Eine pro Woche, à 0,30 €/km (Hin- und Rückweg).
  • Verpflegungsmehraufwand: Für die ersten 3 Monate (28 € / 14 € Tagespauschalen).

Was ist NICHT absetzbar?

  • Kosten der Erstwohnung am Heimatort.
  • Möbelanschaffungen über die „notwendige" Erstausstattung hinaus (Luxusgegenstände).
  • Verpflegung nach dem 3. Monat am gleichen Ort.
FAQ

Doppelte Haushaltsführung — häufige Fragen

Was ist die doppelte Haushaltsführung?

Steuerkonstrukt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG für Arbeitnehmer mit zweitem Haushalt am Arbeitsort. Absetzbar: Miete (max. 1000 €), Einrichtung, Heimfahrten, VPM der ersten 3 Monate.

Wer kann sie nutzen?

Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand am Heimatort + beruflich bedingter Zweitwohnung + Lebensmittelpunkt weiterhin am Heimatort.

Wie hoch ist die Obergrenze?

1 000 €/Monat für die Miete (inkl. Nebenkosten). Einrichtung zählt separat.

Wie oft darf ich heimfahren?

1 × pro Woche. Jede Heimfahrt mit 0,30 €/km absetzbar.

Kombination mit Verpflegungsmehraufwand?

Ja — für die ersten 3 Monate. Danach entfällt nur der VPM, nicht die DHF selbst.

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