Zahlungsunwillige Mieter von Mietwohnungen auf Zeit

Erstellt am: 17. März 2022
Zahlungsunwillige Mieter

Sie haben Ihre Monteurzimmer oder die Ferienwohnung mit viel Liebe zum Detail eingerichtet, alles organisiert, was nötig war und haben auch Ihren Gewinn aus der Vermietung einer Monteurwohnung berechnet. Mit Ihrer Investition in eine Wohnung zum Vermieten an Monteure sind Sie rundum zufrieden und freuen sich geradezu auf Ihre neuen Mieter. 

Der Mieter oder der Feriengast bucht, reist ohne Zwischenfälle an, -- Allein, was ausbleibt, sind die Einnahmen. Der Gast Ihrer Ferienwohnung zahlt die Rechnung bei Abreise nicht und auch eine Woche später ist der Betrag der Rechnung, die Sie ihm in die Hand gedrückt haben, nicht überwiesen.

Der Handwerker in Ihrer Monteurwohnung hat die erste Miete bezahlt, aber nun ist ein Monat vergangen und Sie warten noch immer auf die Kaution und inzwischen auch auf die zweite Miete. Alle Ermahnungen bleiben erfolglos. Was tun?

Gast zahlt Aufenthalt im Ferienzimmer nicht

Zahlt ein Feriengast den Aufenthalt im Ferienzimmer nicht, kann der Vermieter der Ferienwohnung bzw. der Gästezimmer die Begleichung der Rechnung einfordern. Bleibt dies erfolglos, auch nach angemessener Frist, kann der Vermieter beim Gericht ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren gehen zu Lasten des Feriengastes.

Das gerichtliche Mahnschreiben nennt eine Zahlungsfrist – zahlt der Feriengast dann immer noch nicht, erhält der Gastgeber einen Titel auf die Forderung, welcher 30 Jahre lang durchgesetzt werden kann. Auch hat der Vermieter der Ferienwohnung die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen — wiederum zu Lasten des Hotelgasts. Nachteilig und risikobehaftet ist, dass der Gastgeber die Verfahrenskosten auslegen muss und ggf. auf allen Kosten sitzen bleibt.

Die Miete für die möblierte Monteurwohnung bleibt aus – was tun?

Was tun, wenn der Mieter Ihrer Monteurwohnung nicht zahlt? Suchen Sie immer zunächst das freundliche und verständnisvolle Gespräch, machen Sie den Mieter auf den Ausstand aufmerksam, fragen Sie ggf. nach Gründen und geben Sie dem Mieter eine angemessene Frist, um die versäumte Zahlung der Miete für die Monteurwohnung nachzuholen. Hat der Mieter bei Vertragsabschluss eine Mietkaution bezahlt, kann diese komplett oder teilweise einbehalten werden, um nicht bezahlte Miete abzudecken.

Manche Vermieter waren schon richtig überrascht, was der Mieter ihnen zu sagen hatte – ziehen Sie also keine voreiligen Schlüsse und gehen Sie außerdem davon aus, dass es bei Überweisungen tatsächlich auch mal Zahlendreher geben kann und der Mieter das einfach nicht bemerkt hat. – ein harmloses Versehen oder ein Missverständnis kann tatsächlich immer mal vorkommen und die Situation kann sich in solchen Fällen durch wenige Worte sehr schnell klären lassen. Wenn der Mieter tatsächlich nicht zahlen kann, versuchen sie, mit ihm zusammen eine Lösung zu finden.

Ihr Recht auf außerordentliche, fristlose Kündigung

Doch was tun, wenn der Mieter sich einfach nur weigert oder stur stellt und die Miete einfach nicht zahlt? Ein befristetes Mietverhältnis ist grundsätzlich nicht kündbar, da es eben automatisch zum Ende des vereinbarten Zeitraums endet (§ 542 Absatz 2 Ziffer 2 BGB ). Jedoch können sowohl Mieter als auch Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt für den Vermieter vor, wenn ihm die Fortsetzung des Mietsverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht zugemutet werden kann (§ 543 Absatz 1 Satz 2).

Bereits das Nichtzahlen der vereinbarten Kaution stellt einen schwerwiegenden Verstoß des Mieters gegen seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis dar. Zahlt der Mieter auch nach wiederholter Zahlungsaufforderung noch immer nicht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Selbst die nachträgliche Zahlung der Kaution kann die Kündigung dann nicht unwirksam machen, schließlich hat sich der Mieter bereits bei Beginn des Mietverhältnisses als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.

Will der Vermieter der Monteurwohnung aufgrund ausstehender Mietzahlungen fristlos kündigen, ist dies dann möglich, wenn der Mieter zwei Mieten ganz oder zu einem erheblichen Teil gar nicht gezahlt hat – entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder wenn sich der Mietrückstand über mehrere Monate auf insgesamt zwei Monate Ausstand summiert hat.

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Räumungsfrist nennen und ggf. Räumungsklage erheben

Wenn Sie als Vermieter dem Mieter Ihrer Monteurwohnung kündigen wollen, müssen Sie die Gründe in der Kündigung angeben. Nennen Sie außerdem eine zumutbare Räumungsfrist. Im übrigen sollten Sie immer alles schriftlich machen und die fristlose Kündigung an die Person richten, welche im Mietvertrag als Mieter steht.

Mieter haben Rechte: Zahlt der Mieter nach Erhalt der fristlosen Kündigung innerhalb einer gewissen Frist die komplette offene Miete der Wohnung zurück, ist die fristlose Kündigung unwirksam. Daher solltest du als Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin ausstellen, um sicherzustellen, dass der Mieter spätestens nach Ablauf der vertraglich oder der gesetzlich geregelten Frist auszieht.

Beachten Sie außerdem: unter keinen Umständen dürfen Sie, wenn der Mieter die Wohnung nicht freiwillig verlässt, versuchen, ihn selbst rauszuwerfen, seine Wohnung betreten oder die Schlösser austauschen, den Strom oder die Heizung abstellen und Ähnliches. Damit können Sie sich strafbar machen im Sinne der „Nötigung“. Stattdessen haben Sie leider keine andere Wahl, als eine Räumungsklage zu erheben.

Mieter zahlt Schäden nicht

Wenn Sie als Vermieter einer Monteurwohnung bei oder nach Auszug des Mieters feststellen, dass etwas fehlt oder stark beschädigt ist, haben Sie das Recht Schadenersatz zu fordern. Falls Sie, wie oben beschrieben, keine Kaution erhalten haben, sind Sie bereits in einer schlechten Position, andernfalls können Sie den Betrag von der Kaution abziehen.

Andernfalls haben Sie keine andere Wahl, als Ihren Anspruch dann, wenn der Mieter auf eine entsprechende Zahlungsaufforderung nicht reagiert, vor Gericht zu gehen. Der Ersatzanspruch in diesem Fall „verjährt“ bereits nach sechs Monaten, beginnend bei Rückgabe der Mietsache.

Rechte des Vermieters bei einer Stornierung

Auch bei einer Stornierung durch den Urlaubsgast oder Kurzzeitmieter hat der Vermieter grundsätzlich Rechte – und Pflichten. Zunächst einmal: Wenn der Mieter einer Ferienwohnung oder Monteurwohnung die Buchung bzw. vereinbarte Miete stornieren möchte, steht dem Vermieter grundsätzlich die Miete für den vereinbarten Zeitraums zu. Dies ist gesetzlich verankert, daher stehen dem Vermieter selbst dann die Mietzahlung zu, wenn er keine besonderen Stornoregelung genannt hat. 

Dieser Anspruch kann dann entfallen, wenn der Mieter keinen Zugang zur Mietwohnung hat oder Schimmel, Ungeziefer, Lärm und andere gewichtige Gründe den Aufenthalt in der Ferienwohnung oder Monteurwohnung unmöglich machen.

Darüber hinaus müssen auch Vermieter bestimmte Regeln bei einer Stornierung beachten. Beispielsweise sollten sie sich um Nachmieter für den freigewordenen Zeitraum bemühen und den ursprünglichen Mieter sogar darüber informiert erhalten. Wenn Sie einen Ersatzmieter finden, können Sie dann lediglich einen gewissen Stornierungsaufwand verlangen.

Nebenkosten müssen übrigens von der Stornogebühr abgezogen werden. Die ursprüngliche Rechnung müssen Sie bei einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufheben. Stornierungskosten können Sie mittels einer neuen Rechnung (Stornorechnung) in Rechnung stellen. 

Wie kann ich der Nichtzahlung der Miete vorbeugen?

Eine Bonitätsprüfung eines neuen Mieters auf Zeit scheint für die vorübergehende Miete einer Monteurwohnung ggf. etwas übertrieben. 

Dennoch haben Vermieter immer die Option, potenzielle Mieter um Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder auch um eine Selbstauskunft zu bitten.

Mehr Sinn macht für die Miete von Monteurzimmern die Festlegung der Kaution, die auf maximal drei Monatskaltmieten festgelegt werden kann – üblicher sind bei Kurzzeitvermietungen allerdings ein bis zwei Kaltmieten als Kautionshöhe. Diese kann Mietausfälle teilweise abdecken. 

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