Was ist Kurtaxe?

Wer eine Unterkunft bucht, stößt früher oder später auf den Begriff Kurtaxe. Viele wissen grob, dass es sich um eine zusätzliche Abgabe handelt. Doch was genau steckt dahinter, wer muss sie zahlen und gilt sie auch für Monteure und Monteurzimmer?
Gerade für Vermieter und Gäste von Monteurunterkünften ist das Thema relevant, weil hier oft Unsicherheit besteht.
Was bedeutet Kurtaxe eigentlich?
Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die Städte und Gemeinden von Übernachtungsgästen erheben. Sie wird meist in touristisch geprägten Regionen verlangt, zum Beispiel in Kurorten, Ferienregionen oder beliebten Urlaubsstädten.
Mit der Kurtaxe finanzieren Kommunen touristische Infrastruktur wie Promenaden, Strände, Parks, Veranstaltungen oder Gästeservices. Ziel ist es, dass Besucher einen kleinen Beitrag zur Nutzung dieser Angebote leisten.
Die Höhe der Kurtaxe wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Sie variiert je nach Ort und liegt meist zwischen ein und drei Euro pro Person und Nacht.
Wer muss Kurtaxe zahlen?
Grundsätzlich gilt: Kurtaxe zahlen Personen, die sich aus privaten oder touristischen Gründen in einer Gemeinde aufhalten und dort übernachten.
Typische Fälle sind Urlaubsreisende, Wochenendgäste oder Ferienwohnungsnutzer.
Wichtig ist dabei der Zweck des Aufenthalts.
Müssen Monteure Kurtaxe zahlen?
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein.
Monteurinnen und Monteure reisen in der Regel aus beruflichen Gründen an. Sie nutzen die Unterkunft nicht zu Erholungszwecken, sondern im Rahmen ihrer Arbeit. Genau deshalb sind beruflich bedingte Aufenthalte in vielen Gemeinden von der Kurtaxe befreit.
Voraussetzung ist meist ein Nachweis, zum Beispiel eine Arbeitgeberbescheinigung oder eine entsprechende Angabe beim Check-in.
Allerdings ist das keine bundesweit einheitliche Regel. Jede Gemeinde entscheidet selbst, wie sie die Kurtaxe handhabt. Es gibt Orte, in denen auch beruflich Reisende zunächst kurtaxepflichtig sind und sich aktiv befreien lassen müssen.
Kurtaxe bei Monteurzimmern und Arbeiterunterkünften
Für Vermieter von Monteurzimmern ist das Thema besonders wichtig. Sie stehen oft zwischen Gast und Gemeinde und müssen wissen, wie sie korrekt abrechnen.
In vielen Städten gilt:
- Monteurzimmer sind grundsätzlich kurtaxefrei, wenn sie nachweislich beruflich genutzt werden.
- Der Vermieter muss dies dokumentieren und gegebenenfalls an die Gemeinde melden.
- Wird kein Nachweis erbracht, kann die Kommune trotzdem Kurtaxe verlangen.
Deshalb ist es sinnvoll, Gäste bereits vor der Anreise darauf hinzuweisen, welche Angaben benötigt werden.
Wer erhebt und kassiert die Kurtaxe?
Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben. In der Praxis ist der Vermieter meist verpflichtet, die Abgabe vom Gast einzuziehen und an die Stadt oder Gemeinde weiterzuleiten.
Für Vermieter bedeutet das zusätzlichen Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn zwischen touristischen Gästen und beruflich Reisenden unterschieden werden muss.
Gerade bei Monteurzimmern lohnt es sich daher, die lokale Satzung genau zu kennen.
Was passiert, wenn keine Kurtaxe abgeführt wird?
Wird eine bestehende Kurtaxepflicht ignoriert oder falsch gehandhabt, kann das unangenehme Folgen haben. Gemeinden können Nachzahlungen verlangen oder Bußgelder verhängen.
Deshalb gilt für Vermieter: Lieber einmal mehr nachfragen als zu wenig.
Ein kurzer Blick in die Kurtaxesatzung der jeweiligen Gemeinde oder ein Anruf beim Ordnungsamt schafft meist schnell Klarheit.
Fazit: Kurtaxe ist lokal geregelt und nicht immer relevant
Die Kurtaxe ist keine pauschale Abgabe, die automatisch für jede Übernachtung gilt. Entscheidend ist der Aufenthaltszweck und die jeweilige kommunale Regelung.
Für Monteure und Monteurzimmer gilt in vielen Fällen eine Befreiung, weil der Aufenthalt beruflich bedingt ist. Trotzdem sollten sowohl Gäste als auch Vermieter das Thema ernst nehmen und sauber dokumentieren.
Wer sich informiert, vermeidet unnötige Kosten, Missverständnisse und rechtliche Probleme.

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