So sparen Sie Kosten für die Vermietung von Monteurzimmern

Erstellt am: 28. März 2022
Kosten sparen

Viele Immobilienbesitzer denken beim Vermieten nur an die Mieteinnahmen – dabei können Ausgaben in Zusammenhang mit einer Monteurwohnung oder Ferienwohnung den Gewinn zumindest bis zur nächsten Steuererklärung durchaus auch mal kräftig mindern. Ein gutes Buchhaltungssystem und eine einschlägige Finanzplanung für Vermieter von Monteurwohnungen bereiten Sie realistisch auf zu erwartende Einnahmen und Ausgaben vor. Darüber hinaus können Sie aber noch mehr tun, um Kosten bei der Vermietung von Monteurzimmern oder Ferienzimmern zu sparen.

Die Vermietung Ihrer Immobilie an Monteure bzw. Handwerker ist bereits eine gute Wahl, sich bei der Kurzzeitvermietung vor Mieteinbußen zu schützen, schließlich ist Bedarf das ganze Jahr über vorhanden und Risiken sind ebenfalls gering, da die Mieter schließlich berufstätig sind und die Zimmer für Monteure ohnehin häufig vom Arbeitgeber direkt bezahlt werden – das Budget ist also vorhanden und fließt Ihnen zuverlässig zu.

Gut planen und budgetieren

Wenn Sie eine möblierte Monteurwohnung pauschal vermieten, haben Sie auch Ausgaben: Nebenkosten wie Strom- und Internetkosten, Heizung, Reinigung, Hausmeisterservice, Instandhaltung und natürlich die Kosten für die Ausstattung der Monteurwohnung und schließlich auch Aufwand fürs Finden neuer Mieter. Sie sollten sich aller Ausgaben bewusst sein, damit Sie Ihren Gewinn korrekt einschätzen können.

Deshalb sollten Sie jede Ausgabe in Ihrer Buchhaltung für die Vermietung von Monteurzimmern übersichtlich und nach System festhalten und auch alle Belege aufbewahren oder einscannen. So erkennen Sie auch zu erwartende, wiederkehrende Kosten, Hochs und Tiefs zu bestimmten Jahreszeiten – und Ausstattungsgegenstände und Deko, für die Sie eigentlich zu viel ausgegeben haben. Das Verhältnis zu den Mieteinnahmen sollte in jedem Fall stimmen.

Sie werden diese Aufzeichnungen und Belege zudem für die nächste Einkommenssteuererklärung benötigen – denn auf der anderen Seite können Sie all diese Kosten von der Steuer absetzen.

Gut geplant ist halb gewonnen

Planen sie die Vermietung von Monteurzimmern so, dass für Sie der größtmögliche Gewinn bei herauskommt. Gleichzeitig können Sie bei guter Planung sogar die Preise für Gäste senken und damit noch attraktiver werden. Konzentrieren Sie sich dabei voll und ganz auf Ihre gewünschte Mieter-Zielgruppe.

So können Sie beispielsweise Monteurzimmer nur wohnungsweise vermieten. Ein Beispiel: eine Monteurwohnung hat drei Mehrbettzimmer mit einer Mindestvorlaufzeit für die Buchung von zwei Wochen. Die Mindestmietzeit beträgt drei Monate. Interessenten können nur die gesamte Wohnung mieten, entweder zwei oder drei Zimmer, insgesamt sechs Betten – was der Mieter mit diesen macht, bleibt gewissermaßen ihm überlassen, es ist immer die gleiche Miete für gesamte Wohnung zu zahlen. Für Sie als Vermieter ist es also so, als ob Sie über mindestens drei Monate eine Vollauslastung haben, der Mieter kann selbst wählen, ob er sechs Personen unterbringt oder die Zimmer als Einzelzimmer nutzt.

Bei einer kürzeren Mietzeit oder weniger Gästen ist der Vermieter dieser Unterkunft flexibel – der Preis erhöht sich aber entsprechend, auch pro Person pro Nacht. Weitere Bedingungen können sein, dass der Mieter mindestens drei Gäste einmietet und insgesamt einen Mindestumsatz von 1800 Euro bringt. Der Mieter freut sich dafür im Gegenzug über geringere Mietkosten.

Überlegen Sie, ob Sie für Ihre Monteurwohnung oder Monteurzimmer ebenfalls solche Pakete und Bedingungen anbieten können. Weiterhin können Sie Parkplätze, Handtücher, usw. kostenfrei anbieten, aber für andere Sonderleistungen eine Vergütung verlangen.

Praktisch denken und bei der Vermietung von Monteurzimmern sparen

Wenn Sie Monteurzimmer, eine Ferienwohnung oder Monteurwohnung vermieten, ist in der Miete meist alles enthalten, es handelt sich um eine sog. Pauschalmiete. Dies bedeutet, dass Kosten für Strom, Wasser und Heizung enthalten sind, ganz unabhängig vom Verbrauch der Mieter. Dies kann zu Ihren Gunsten ausfallen – oder auch nicht und Ihren Gewinn schmälern.

Tarifvergleiche für Strom und Internet

Glücklicherweise haben Sie heute in Deutschland die Möglichkeit, ganz bequem online Tarife für Strom, Gas und Internet zu vergleichen und den für sie günstigsten Tarif zu wählen. Speziell wenn Sie mehrere Zimmer an mehrere Personen in einer Monteurwohnung vermieten, kann der Unterschied bei den Tarifen durchaus etwas ausmachen.

Energiesparende Geräte und Leuchten

Für Lampen, Leuchten und elektrische Haushaltsgeräte vom Kühlschrank bis zum Ofen sollten Sie darauf achten, energiesparende Ausstattungselemente für Ihre Monteurwohnung zu nutzen. In Fluren, Waschküchen, usw. können Sie die Beleuchtung auch mit einem Zeitschalter versehen.

Für den Wasserverbrauch können Sie Wasserdurchflussmengenregler einbauen und damit Wasser sparen. Dies ist nicht teuer und Sie können die Wassermenge, die pro Minute durchläuft, begrenzen. Bei mehreren Monteurzimmern kann dies direkt täglich mehrere Liter Wasser sparen, im Jahr hunderte Euro.

Zu hohen, unnötigen Heizverbrauch vermeiden

Moderne Thermostate können den Heizverbrauch bereits gut regeln. Wenn Sie vermeiden wollen, dass tagsüber leere Zimmer beheizt werden, können Sie zudem die Heizungsanlage selbst anpassen. Achten Sie aber darauf – über Nacht dürfen Sie die Heizung zur Schlafenszeit etwas senken, tagsüber müssen Räume auf 18 bis 20 Grad beheizbar sein, deutlich geringere Tagestemperaturen sollten Sie nur mit Zustimmung der Mieter anstreben. Moderne Wetterfühler, die mit der Heizungsanlage verbunden sind, machen aber auch schon eine Menge aus. Setzen Sie außerdem auf energiesparende Lösungen für Heizungen, Warmwasser, usw.

Kosten für die Vermietung von Monteurzimmern von der Steuer absetzen

Sie können bei der Vermietung nicht direkt Steuern sparen, da Sie auf den durch Mieteinnahmen erzielten Gewinn nun einmal Steuern zahlen müssen, zumindest sofern Sie Freibeträge überschreiten.

Was Sie aber tun können und sollten, ist, Ihre Ausgaben für das Mietobjekt von der Steuer abzusetzen. Sie können nahezu sämtliche Kosten für die Vermietung einer möblierten Monteurwohnung steuerlich geltend machen. Sogar für Schönheitsreparaturen. Sie können also so gut wie alle Ausgaben von den Einnahmen abziehen und lediglich den verbleibenden Betrag versteuern.

Alle Ausgaben unter 410 Euro, einschließlich günstigerer Ausstattungsgegenstände wie Wasserhähne, Nachttischlampen, etc., können direkt in voller Höhe von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Bei größeren Ausstattungsobjekten können Sie den Wert über mehrere Jahre absetzen, dies orientiert sich an der Nutzungsdauer des betreffenden Gegenstands. Das Bundesfinanzministerium stellt zu diesem Zweck Tabellen zur Verfügung, in denen die Abschreibungsdauer für verschiedene Gegenstände abzulesen ist.

Monteurzimmer in Potsdam

Vergessen Sie nicht, alle Belege und Quittungen aufzubewahren. Abgesetzt werden die Ausgaben als Werbungskosten.

Als Werbungskosten können Sie weiterhin von der Steuer absetzen:

Maklergebühren, Anschaffungskosten für die Immobilie, Kontoführungsgebühren, Zinsen für Hypothekendarlehen, Renovierung, ... unten finden Sie ein paar Beispiele.

Es gelten sämtliche Ausgaben als absetzungsfähig, die dazu dienen, die Einnahmen durch die Vermietung einer Monteurwohnung oder von Ferienunterkünften sicherzustellen.

Unter Werbungskosten fallen selbstverständlich Kosten für eben dies – Werbung für Ihre Immobilie. Anzeigen für Ihre Monteurwohnung, Ferienwohnung oder Monteurzimmer, egal ob in der Form von Zeitungsannoncen oder ob Sie Ihre Monteurwohnung durch effektive Online-Inserate vermieten, können Sie von der Steuer absetzen.

Sogar Reparaturen und Renovierungskosten können Sie von der Steuer absetzen, auch alles, was Sie tun müssen, damit alle Ausstattungselemente gut funktionieren. Das reicht von Klempnerarbeiten, dem Versiegeln undichter Fenster bis hin zur Instandsetzung größerer Übel. Bis zu 4000 Euro können Sie jährlich von der Steuer absetzen, höhere Kosten können Sie über mehrere Jahre geltend machen.

Möbel und weitere Ausstattungselemente für die möblierte Monteurwohnung können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen.

Kosten für die Dienste von Hausmeister bzw. Hausverwalter und sogar Schornsteinfeger, für die Straßenreinigung, den Winterdienst, die Müllabfuhr sowie die Reinigung von Gemeinschaftsflächen, Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Versicherungen – all diese können Sie als Werbungskosten absetzen.

Ihre eigene Arbeitskraft, also Ihre Zeit, die Sie für die Instandhaltung Ihrer Immobilie einsetzen, können Sie leider nicht von Steuer absetzen, Sie müssen andere beauftragen. Geräte, Werkzeuge, etc. hingegen, die Sie für die Grundstückspflege und Instandhaltung benötigen, können Sie wiederum von der Steuer absetzen.

Wenn Sie andere beauftragen, können Sie als 'Haushaltsnahe Dienstleistungen' den Service für die Reinigung der Zimmer Ihrer Ferienwohnung, Gärtner, Küchenhilfen, usw. – bis zu einem Betrag von 20.000 Euro (20 prozentiger Steuernachlass) steuerlich geltend machen.

Bürokosten, alles für die Verwaltung Ihrer Immobilie Nötige – kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Sogar Fahrtkosten zur vermieteten Immobilie, als auch zum Baumarkt oder Anwalt können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Weiterhin Weiterbildungskosten, Mitgliedschaften bei Verbänden, Anwaltskosten in bestimmtem Umfang – und sogar Auszugsprämien.

Alternative: Einfach sparsam sein

Auch wenn Sie viele Leistungen und Anschaffungen von der Steuer absetzen können – zunächst müssen Sie diese Kosten natürlich dennoch bezahlen und dann auf den Steuerbescheid warten. Nach Abzug aller Kosten müssen Sie natürlich noch immer Steuern auf Ihren verbleibenden Gewinn zahlen. Bevor Sie sich in hohe Kosten stürzen, berechnen Sie also, was am Ende übrig bleibt.

Hier kommt wiederum Ihre Buchhaltung mit effektiver Kostenplanung ins Spiel – lohnen sich höhere Aufwendungen und Service oder kommt unterm Strich für Sie das Gleiche bei raus?

Wenn Sie beispielsweise über eine hochwertige Renovierung nachdenken, die Sie nur über Jahre von der Steuer absetzen können – ist die Nachfrage durch Mieter überhaupt vorhanden, sodass Sie defnitiv unterm Strich mehr Gewinn verbuchen können? Dies hängt auch stark von Ihrer individuellen Situation und der Nachfrage am Standort Ihrer Monteurwohnung ab.

Sehen Sie sich die Monteurzimmer in Stuttgart an.

Es kann also durchaus auch Sinn machen, die Strategie zu verfolgen, doch einfach so günstig wie möglich (bzw. wo sinnvoll) zu handeln oder zumindest ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bei der Ausstattung zu verfolgen – eben Schnäppchen zu vergattern und beim Betrieb der Immobilie wirtschaftlich zu handeln.

Die genannten Werbungskosten gehören übrigens in die Anlage V in der Einkommensteuererklärung und Sie müssen alle entsprechenden Belege vorhalten – ein Formular für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In unserem Artikel zum Thema „Buchführung für die Vermietung von Monteurwohnungen“ erfahren Sie, wie Sie dies sinnvoll in die Praxis umsetzen.

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