Reinigungstipps für Monteurzimmer

Erstellt am: 31. Januar 2022
Zimmer Reinigen

Bei der Vermietung von Wohnraum ist es üblicherweise so, dass der Mieter diese in Ordnung hält und nach Beendigung des Mietverhältnisses „besenrein“ übergibt. Sofern Treppenhäuser und Außenbereiche nicht zugemüllt und verdreckt sind und kein Ungeziefer oder Ratten aus der Mietswohnung herauslaufen, hat der Vermieter in der Regel herzlich wenig mit der Reinigung seiner Mietwohnung zu tun.

Anders bei Vermietung auf Zeit, speziell bei der Reinigung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen – Mieter wechseln häufiger und da es sich nicht um deren Erstwohnsitz handelt, fühlen sie sich häufig nicht so stark verantwortlich. Wenn Sie eine Monteurwohnung oder –zimmer erneut vermieten, müssen Sie jedes Mal wieder den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und häufig bleibt die Grundreinigung doch am Vermieter hängen.

Gibt es die ideale Lösung für die Reinigung Ihrer Monteurwohnung?

Es kommt auf die individuelle Umstände an, welche Lösung für Sie optimal ist – und es macht auch (steuer-) rechtlich einen Unterschied, ob Sie privat eine Einliegerwohnung über beispielsweise ein halbes Jahr vermieten oder ob Sie gewerblich vermieten und auch Serviceleistungen inklusive anbieten können und wollen. Die Form steht Ihnen frei, solange Sie nicht eindeutig Kriterien für einen Gewerbebetrieb erfüllen.

Sie haben für die Reinigung von Monteurwohnungen und Monteurzimmern mehrere Optionen als Vermieter, namentlich: Sie vereinbaren mit dem Mieter, dass dieser die Endreinigung selbst durchführt – also wie bei jedem anderen Mietvertrag für privaten Wohnraum. Oder Sie vereinbaren, dass die Endreinigung, und je nachdem auch Zwischenreinigung, von Ihnen angeboten wird, gegen Aufpreis (oder indem Sie von vornherein die Miete entsprechend kalkulieren).

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Ihre dritte Option ist, einen Reinigungsservice bzw. Reinigungskraft zu beauftragen. Dies kann wöchentlich oder 14-tägig sein oder auch nur nach Auszug des Mieters in Form einer Endreinigung. Es hängt von Ihrer Situation ab, ob Sie die Reinigung selbst leisten können und wollen. Klar ist, dass diese gründlich und eben professionell erfolgen sollte.

Bei Serviceleistungen Gewerberegelungen beachten

Wenn Sie für den Verwaltungsaufwand und für Reinigungsservice mehr leisten, als bei einer Privatwohnung üblich, fallen Sie schnell unter die Gewerberegelung. Stellen Sie also am Besten eine Rechnung auf, um sich selbst die Frage zu beantworten, was für Sie ideal ist. Wenn Sie inklusive Reinigungsservice vermieten, kann dies durchaus Vorteile für Sie bringen: Ihre Immobilie ist gut gepflegt und Sie brauchen sich keine Gedanken darüber machen, ob das Monteurzimmer bzw. Monteurwohnung direkt weiter vermietet werden kann.

Sie können höhere Miete verlangen und viele Berufsreisende werden diese Option vorziehen, da sie ihrem Arbeitseinsatz in der Fremde nicht auch noch Reinigungsarbeiten hinzufügen wollen. Daher ist ein Reinigungsservice insbesondere dann eine gute Option, wenn der Monteur bzw. Pendler und andere beruflich vorübergehend Mietende nicht darauf angewiesen ist, die einfachste und günstigste Unterkunft möglich zu finden und auch, wenn Ihre Kurzzeitmieter häufiger wechseln. Wenn Sie einen Reinigungsservice beauftragen, brauchen Sie sich um nichts mehr zu sorgen, außer, diesen zu bestellen und zu bezahlen – und dann steuerlich abzusetzen. Es kann sich also durchaus lohnen.

Sollten Sie dem Mieter die Endreinigung überlassen?

Die Erfahrung zeigt, dass es zwar reinliche Mieter gibt, speziell auch unter den Monteuren. Jedoch ist es immer ein Risiko, dass eben Ecken nicht gereinigt werden oder etwas ausgelassen wird, speziell was Sie auf den ersten Blick nicht sehen können. Eine andere Gefahr ist, dass „falsch“ geputzt wird: Grob, oberflächlich oder mit den falschen Reinigungsmitteln und –Utensilien, was sogar Schaden anrichten kann. Auch auf wirkliche Hygiene haben Sie so keinen Einfluss.

Wie Sie Reinigung anbieten sollten

Es gibt Ferienwohnungen, welche einen täglichen Reinigungsdienst wie im Hotel und darüber hinaus anbieten. Dies ist für Luxusunterkünfte wundervoll, speziell wenn dies die Reinigung einer Küchenzeile umfasst. Üblicher ist die wöchentliche Reinigung durch eine Reinigungskraft, die dann auch Bettwäsche und Handtücher ersetzt, ggf. je nach Ausstattung auch Seife, Spülmittel, etc., und allgemein Ordnung in den Haushalt bringt und schaut, ob alles okay ist.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben und Sauberkeit jederzeit sicher zu stellen sowie dass sich kein Müll, Schimmel, etc. anhäufen kann, ist dies zu empfehlen. Der Mieter muss natürlich informiert sein und zustimmen, insb. wenn die Reinigung während seiner Abwesenheit erfolgt. Er sollte auch über den Zeitpunkt informiert sein.

Endreinigung

Bevor ein neuer Mieter kommt, sollte die Wohnung bzw. das Monteurzimmer (Monteurzimmer in Hamburg) nach Auszug des aktuellen Gastes besonders gründlich gereinigt und alles gecheckt werden. Werfen Sie auch einen Blick in die Küchenschränke und in den Kühlschrank, und entscheiden Sie, ob Sonderreinigungen nötig sind. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch prüfen, ob etwas repariert werden muss, alle Lampen funktionieren, usw.

Ersetzen Sie sämtliche Handtücher, Bettwäsche, Duschvorlagen, Seife, Geschirrhandtücher, etc., sofern vorhanden, füllen Sie kleine Extras wie Marmeladen oder Wasserflaschen auf, versorgen Zimmerpflanzen falls vorhanden, ... putzen Fenster wenn nötig, Türen und Türrahmen, Lichtschalter, usw. Zum Schluss kann etwas Desinfektion nicht schaden – desinfizieren Sie Türklinken, Schalter, Wasserhähne, Kühlschrankgriffe, Fernbedienungen, u. ä.

Was tun bei grob unreinlichen Mietern?

Ihre Mieter sind nicht verpflichtet, besondere Ordnung zu halten oder das Bett zu machen, ... dennoch ist es nicht schön, wenn es eklig wird, bis hin zum Punkt, bei dem Sie befürchten, dass Oberflächen, Tische, etc. sogar Schaden nehmen könnten. Auch ist es wichtig, Räume zu lüften, feuchte Handtücher aufzuhängen, usw. Kontrollieren können Sie – wie auch andere Mieter – nicht. Mieter müssen aber mit der Mietsache pfleglich umgehen, und eben Schäden, Ungeziefer, Gesundheitsrisiken, etc. vermeiden. Eben auch deshalb ist es ideal, eine regelmäßige Reinigung als Service anzubieten.

Hausordnung bei mehreren Mietern

Wenn Sie mehrere Zimmer oder Betten innerhalb einer Monteurwohnung vermieten und die Mieter sich ggf. vorher auch nicht kannten, sondern eben aus praktischen Gründen zusammengeworfen wurden, ist es gut, auf einer allgemeinen Hausordnung zu bestehen, welche nicht nur Ruhezeiten, Rauchverbote, usw. ausdrücklich enthält, um Konflikte zu vermeiden, sondern auch Regeln zu Ordnung und Sauberkeit für alle Beteiligten aufstellt. Ist dies verbindlich?

Sie können verlangen, dass andere Mieter nicht belästigt und gestört werden und auch immer alles Nötige (zum Kochen zum Beispiel) sauber und bereit zum Einsatz vorfinden. Stellen Sie alles Nötige wie beispielsweise Spülmittel zur Verfügung. Nehmen Sie lieber 50 Cent von jedem Mieter mehr, als hierauf zu verzichten.

Kennzeichnen Sie in Gemeinschaftsunterkünften außerdem alles deutlich – von der Müllsammlung und –entsorgung bis hin zu Fächern im Kühlschrank für jeden einzelnen Mieter. Sorgen Sie dafür, dass alles vorhanden ist, um überhaupt Ordnung halten zu können, angefangen bei ausreichend Handtuchhaltern, Garderobe, bis hin zu Aufbewahrungsmöglichkeiten, Platz für Gepäck, Wäsche, mehrere Wäscheständer, usw.

Und auch eine doppelte Ausstattung in Sachen Töpfe, Messer, etc. ist praktisch, wenn mehrere Personen gleichzeitig oder hintereinander kochen wollen – was sehr wahrscheinlich ist. Spülmaschinen sind übrigens empfehlenswert, sie sparen nicht nur Energie und Wasser, sondern bieten auch mehr Hygiene und natürlich Komfort – und größere Vermietungschancen.

Reinigung professionell angehen

Sie brauchen einen Plan und sollten den Reinigungsaufwand nicht unterschätzen. Sorgen Sie durch durchdachte Prozesse, Regeln und eine praktische Ausstattung vor. Kennzeichnen Sie und informieren Sie Ihre Mieter, ggf. in mehreren Sprachen, wo alles hingehört und wie die Abläufe sind. Es ist sicherlich auch nicht verkehrt, beispielsweise eine Bedienungsanleitung oder Erläuterung der wichtigsten Funktionen von Waschmaschine und Spülmaschine bereitzustellen.

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