Mietkaution - wann zurück?

Erstellt am: 25. September 2023
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Das Thema Mietkaution ist ein vielen Fällen ein heißes Eisen, das bei unklarer Regelung schnell zu viel kostenintensiven Streitereien führen kann. Wenn jedoch bei Parteien, Mieter und Vermieter, den gesetzlichen Regelungen Folge leisten, lassen sich Unannehmlichkeiten bei der Rückzahlung der Mietkaution in der Regel umgehen.

Was ist eine Mietkaution und wozu dient sie?

Alles, was mit der Mietkaution zu tun hat, finden Sie im deutschen Mietrecht, das Teil des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist, gesetzlich geregelt. Generell lässt sich zusammenfassen, dass Sie als Mieter mit der Zahlung einer Mietkaution eine Art finanzielle Schutzleistung beim Abschluss des Mietvertrags an den Vermieter zahlen. Die Höhe der Mietkaution ist dabei klar geregelt und beläuft sich höchstens auf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete. Ausnahmen können Vermietungen von Monteurszimmerwohnungen oder ähnlichen Unterkünften sein. Der Vermieter erhält dadurch eine Absicherung, falls der Mieter seinen im Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Vermieter kann die Mietkaution beispielsweise einbehalten, wenn der Mieter die Miete oder die Nebenkosten nicht zahlt oder Schäden in der Wohnung verursacht hat. Er ist allerdings verpflichtet, die Mietkaution unabhängig von seinem eigenen Vermögen auf ein Kautionskonto anzulegen.

Wann muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?

Wurde das Mietverhältnisses beendet, kommt der Vermieter in die Pflicht, die Mietkaution in voller Höhe an den Mieter zurückzuzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass keine Beanstandungen seitens des Vermieters vorliegen. Wurde beispielsweise die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand von Ihnen als Mieter zurückgegeben und haben Sie als Mieter alle Mietzahlungen geleistet, besteht kein Anspruch vonseiten des Vermieters, die Mietkaution oder Teile davon einzubehalten. Sollte der Vermieter die Mietkaution dennoch einbehalten, muss er die Gründe dafür ganz klar darlegen und gegebenenfalls beweisen. Für die Rückzahlung ist eine angemessene Frist vorgesehen. Diese beträgt gewöhnlich bis zu 6 Monate nach der Beendigung des Mietverhältnisses. Allerdings gibt es in dieser Hinsicht keine gesetzlich festgelegte Rückzahlungsfrist. Ratsam ist es daher, den Rückzahlungstermin im Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Ferner muss der Vermieter die Mietkaution zum festgelegten Termin auch dann zurückzahlen, wenn die Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt wurde. Es gilt darauf zu achten, dass sich das Mietrecht und die damit verbundenen Verhandlungsthemen in einer ständigen Bewegung befinden.

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