Mieter zahlt nicht: Was passiert, wenn der Mieter nicht zahlt?
Bei der heutigen instabilen Wirtschaftslage müssen zahlreiche Mieter schauen, dass ihr Einkommen bis zum Monatsende reicht. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) sind es um die 2 bis 3 Prozent der Mieter, die mit Mietzahlungen Probleme haben. Dabei muss jedoch erwähnt werden, dass neben finanziellen Schwierigkeiten des Weiteren andere Probleme wie Mietmängel und andere rechtliche Probleme mit in diese Zahlen einfließen. Zudem gibt es eine gewisse Dunkelziffer. Sicher ist, dass Sie als Mieter wie auch als Vermieter bei einem Zahlungsverzug der Miete vor ernsthaften Herausforderungen stehen, die mit komplexen rechtlichen und praktischen Problemen verbunden sind.
Gründe, warum ein Mieter seine Miete nicht zahlt
Bei der Frage nach den Gründen, warum ein Mieter Schwierigkeiten haben kann, seine Miete zu zahlen, treten oft folgende Ursachen zutage. Generell handelt es sich seitens des Mieters um finanzielle Engpässe, die ihn daran hindern, den Mietforderungen nachzukommen. Unerwartete Gesundheitsprobleme, Arbeitsverlust oder Gehaltskürzungen sind nur ein paar der Punkte, die es einem Mieter schwer machen, seinen finanziellen Pflichten nachzukommen. Jeder kann sich unschwer vorstellen, dass der Verlust des Arbeitsplatzes gravierende finanzielle Belastungen mit sich bringt. Das gilt gleichfalls für langwierige Krankheiten oder Verletzungen. Aber auch Trennungen und damit verbundene Unterhaltszahlungen stellen Mieter meist plötzlich vor ungeahnte Zahlungsschwierigkeiten. Hinzu kommen Streit über Mietmängel, wobei hier der Mieter eher die Aussetzung der Mietzahlung als Druckmittel benutzt. Anders ist der Fall wiederum beim Ausbleiben von Sozialleistungen durch den Staat. Werden diese, aus welchen Gründen auch immer, gestrichen oder gekürzt, hat der Mieter praktisch keine Möglichkeit mehr auf andere Zahlungsmittel zur Mietbegleichung zurückzugreifen.
Der Mieter zahlt keine Miete – was tun?
Zuerst gilt es zu wissen, dass sowohl Mieter als auch Vermieter Rechte und Pflichten haben. Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es ist darauf ausgelegt, sowohl den Mieter als auch den Vermieter zu schützen. Doch bevor es zu einem Rechtsstreit wegen ausstehender Mietzahlungen kommt, sollten beide Parteien zuerst einmal den Weg einer freundlichen und sachlichen Kommunikation suchen. Durch eine freundliche Erinnerung ist schon so manches Mietproblem ganz einfach gelöst worden. Der Mieter selbst kann auch selbst die Initiative ergreifen und den Vermieter auf mögliche finanzielle Engpässe hinweisen.
Verweigert der Mieter immer noch die Mietzahlung, sendet der Vermieter eine formelle Mahnung mit den Angaben zur Höhe der noch ausstehenden Miete, der Fälligkeit und einer Frist zur Begleichung der offenen Beträge. Ein freundlich gesinnter Vermieter sendet mehrere Mahnungen, anstatt direkt vor das Gericht zu ziehen. Zu beachten gilt, dass in einem solchen Fall gegebenenfalls Verzugszinsen oder Mahngebühren anfallen. Jedoch müssen diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleiben.
Gerichtliche Schritte, wenn ein Mieter nicht zahlt
Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist ein schwerwiegender Schritt, der genau überlegt sein will. Er sollte nur als eines der letzten Druckmittel vom Vermieter in Betracht gezogen werden. Nicht anders verhält es sich mit einer Klage auf Zahlung, die dann in Erwägungen gezogen werden kann, wenn der Mieter auch nach Mahnungen und Inkassoverfahren nicht zahlt. Dafür benötigen Sie als Vermieter generell einen Rechtsbeistand. Der letzte Schritt ist schließlich die Kündigung des Mietverhältnisses, die in vielen Fällen jedoch nicht direkt umgesetzt werden kann. Nach einer erfolgten Kündigung kann eine Räumungsklage eingereicht werden. Es gilt für den Vermieter immer, die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen einzuhalten. Diese können je nach vergangener Mietdauer und anderen Gründen unterschiedlich lang sein.
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