Ist die Pause in der Arbeitszeit enthalten?

Erstellt am: 3. Februar 2025
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Wer den ganzen Tag arbeitet, braucht zwischendurch eine Pause. Aber zählt die Pause zur Arbeitszeit? Diese Frage sorgt immer wieder für Verwirrung – besonders unter Arbeitnehmern, Azubis und Arbeitgebern. In diesem Beitrag erklären wir, was das Gesetz dazu sagt, welche Unterschiede es gibt und worauf du achten solltest.

Gesetzliche Regelungen: Zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Grundsätzlich gilt: Eine Pause ist eine Unterbrechung der Arbeit und zählt daher nicht zur Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt genau, wann und wie lange Arbeitnehmer Pausen machen müssen.

Laut § 4 ArbZG gilt:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.
  • Wer mehr als neun Stunden arbeitet, muss mindestens 45 Minuten Pause machen.
  • Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Das bedeutet: Die Pause ist eine arbeitsfreie Zeit, in der sich Arbeitnehmer erholen sollen – sie wird also nicht bezahlt.

Wann zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Pause mit zur Arbeitszeit zählt. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer während der Pause nicht wirklich frei über seine Zeit verfügen kann. Beispiele dafür sind:

  • Bereitschaftsdienste: Wenn ein Arbeitnehmer während der Pause jederzeit einsatzbereit sein muss, z. B. Rettungssanitäter oder Feuerwehrleute.
  • Überwachungs- oder Sicherheitsdienste: Wenn eine Person während der Pause für bestimmte Aufgaben verantwortlich bleibt.
  • Schichtarbeit mit eingeschränkten Pausenmöglichkeiten: In manchen Berufen gibt es keine feste Pausenregelung, sondern kurze Unterbrechungen während der Arbeit – hier kann die Pause zur Arbeitszeit zählen.

In diesen Fällen muss die Pause als Arbeitszeit angerechnet und vergütet werden.

Muss der Arbeitgeber Pausen gewähren?

Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, gesetzliche Pausenregelungen einzuhalten. Wenn keine Pausen gewährt werden, liegt ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Das kann zu Bußgeldern führen.

Allerdings bedeutet das nicht, dass Pausen automatisch bezahlt werden. Der Arbeitgeber muss nur dann für die Pause zahlen, wenn sie aus betrieblichen Gründen nicht eingehalten werden kann oder wenn eine der oben genannten Ausnahmen zutrifft.

Pausen und Homeoffice – was gilt hier?

Im Homeoffice gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie im Büro oder auf der Baustelle. Arbeitnehmer müssen ihre Pausen nehmen, und diese zählen nicht zur Arbeitszeit. Da im Homeoffice oft flexibler gearbeitet wird, ist es besonders wichtig, selbst auf ausreichende Pausen zu achten.

Fazit: Wann zählt die Pause zur Arbeitszeit?

In den meisten Fällen zählt die Pause nicht zur Arbeitszeit, da sie zur Erholung gedacht ist. Arbeitnehmer müssen also in der Regel unbezahlt pausieren. Es gibt aber Ausnahmen, z. B. wenn der Arbeitnehmer während der Pause nicht wirklich frei ist. In solchen Fällen kann die Pause zur Arbeitszeit zählen und muss vergütet werden.

Wichtig ist, sich mit den gesetzlichen Vorgaben auszukennen und zu wissen, welche Rechte und Pflichten bestehen. So lässt sich unnötiger Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden!

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