Diese Versicherungen brauchen Vermieter von Monteurzimmern

Erstellt am: 16. März 2022
monteurzimmer versicherung

Auch Monteurwohnungen und Ferienwohnungen benötigen Versicherungsschutz. Speziell wenn Sie möbliert auf Zeit vermieten, gilt es Unterschiede gegenüber herkömmlichen Mietsverhältnissen zu beachten, beispielsweise ist die Hausratversicherung dann Sache des Vermieters. Lesen Sie hier, was Sie beachten sollten.

Ein besonderes Risiko, das vor allem die Versicherung interessieren wird, ist, dass Ferienwohnungen und Monteurwohnungen unter Umständen nicht kontinuierlich bewohnt sind. Ein Schaden während Leerstand, beispielsweise durch einen Kabelbrand oder Rohrbruch, kann somit womöglich zu spät erkannt werden. Folgeschäden drohen.

Zudem haben Einbrecher bei einer unbewohnten Wohnung leichteres Spiel. Aus diesem Grund ist bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu beachten, dass es der Versicherung häufig ab 60 oder 90 Tagen (je nach Versicherungsvertrag) zu melden ist, wenn die Ferienwohnung oder Monteurwohnung leer steht, dies wird als „Gefahrenerhöhung“ gewertet. Sie können mit Ihrer Versicherung einen längeren Zeitraum vereinbaren sowie Extraleistungen wie beispielsweise Fehlalarme.

Schäden an der Monteurwohnung oder Ferienimmobilie sind nicht nur an sich ärgerlich und kostspielig, sondern führen im Extremfall auch zu Mietausfall. Deshalb sollten Sie in den Versicherungsschutz Mietausfall mit aufnehmen lassen, wie auch weitere Kosten die im Rahmen einer Vermietung während eines Schadens entstehen können, zum Beispiel für eine Ersatzunterkunft für Mieter.

Versicherungen, die Sie als Vermieter haben sollten

Die folgenden Versicherungen sollten Sie als Vermieter einer Monteurwohnung oder einer Ferienwohnung gut prüfen, um auf Nummer Sicher zu gehen:

  • Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherung
  • Hausratversicherung / Inhaltsversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtschutzversicherung

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, um zu klären, welcheVersicherungen für Sie als Privatvermieter odergewerblicher Vermieter infrage kommen.

Die Wohngebäudeversicherung

Mit der Wohngebäudeversicherung sind Immobilienbesitzer vor Schäden durch Naturkatastrophen wie Sturm, Blitz, Hagel und Feuer sowie oftmals Elementarschäden inkl. Leitungswasser geschützt.

Im Versicherungsfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden sowie dadurch entstehende weitere Kosten bis zur festgelegten Versicherungssumme, also sämtliche Kosten für den Wiederaufbau der Immobilie. Sie können im Vertrag sogar vereinbaren, dass An- und Einbauten, Klingel, Briefkasten, von der Wohngebäudeversicherung mit umfasst werden.

Extras im Versicherungsangebot sind Versicherungsoptionen für Schädlingsbekämpfung bzw. Schäden durch Schädlinge, Kosten für den Notfallschlüsseldienst, usw.

Bei Ferienwohnungen kann übrigens die Lage oder Nutzung zu Versicherungsausschlüssen bei herkömmlichen Versicherungen führen. Vermietung von Wohnraum auf Zeit ist da etwas einfacher zu versichern. Manche Versicherungen bieten extra Versicherungspakete für Ferienimmobilien an oder erheben Zuschläge.

Elementarschäden versichern

Die Elementarversicherung ist üblicherweise eine Zusatzversicherung zu Gebäudeversicherungen oder Hausratsversicherungen. Sie deckt Schäden durch Naturgewalten an Gebäude und Hausrat ab, wie beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Schäden durch Hagel, Blitz, Sturm ist Teil der Hausratversicherung.

Wenn Sie ein Ferienhaus bzw. ein ganzes Haus als Monteurwohnung vermieten, gehört zum Versicherungsschutz also auch Schutz vor Elementarschäden. Bei einzelnen Wohnungen kann diese Versicherung durch die Eigentümergemeinschaft bzw. bei Einliegerwohnungen durch Ihre eigene Hausversicherung abgedeckt sein.

Hausratversicherung für möblierte Monteurwohnungen

Bei der möblierten Monteurwohnung sind Sie als privater Vermieter für die Hausratversicherung verantwortlich, Sie sind ja schließlich auch der Eigentümer des Hausrats.

Gut zu wissen: auch wenn die Hausratversicherung über Sie als Vermieter läuft, so können Sie jedoch die Kosten hierfür auf die Mieter einer möblierten Monteurwohnung umlegen.

Die Hausratversicherung sichert alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung ab, also die komplette Ausstattung von der Einrichtung bis hin zu Elektrogeräten. Zu den Ursachen von Schäden, die durch eine Hausratversicherung abgedeckt sind, gehören Feuer, Sturm und Hagel, Blitzeinschläge, Erdbeben und Starkregen, Leitungswasser, Diebstahl und Vandalismus. Am häufigsten muss die Hausratversicherung bei Elementarschäden und Schäden aufgrund von Überspannung einspringen, stellen Sie daher sicher, dass diese eingeschlossen sind.

Die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung für die von Ihnen selbst bewohnte Wohnung bzw. Haus deckt Hausrat in der Ferienimmobilie übrigens nicht mit ab, da der Hausrat nicht nur vorübergehend in der Ferienwohnung ist.

Hausratversicherung für Ihre Ferienunterkunft: Worauf achten?

Achten Sie darauf, welche Angaben Sie bei Abschluss der Hausratversicherung für Ihre Monteurwohnung oder Ferienwohnung machen. Insbesondere zur Nutzung Ihrer Immobilie sollten Sie genaue Angaben machen, beispielsweise sollten Sie keinesfalls eine “ganzjährige Nutzung” angeben, wenn dies gar nicht gewährleistet ist. Denn wenn etwas passiert, während Sie keinen Mieter haben, kann die Versicherung u. U. die Zahlung verweigern, speziell auch bei Vandalismus und Einbrüchen. Auch über die Überwachung vor Ort sollten Sie ein Augenmerk haben.

Stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, indem Sie korrekte Angaben zum Wert der Einrichtung machen. Sparen Sie nicht an der Höhe der Versicherungsbeiträge, indem Sie den zu versichernden Wert zu niedrig angeben.

Inhaltsversicherung für gewerbliche Vermieter von Monteurzimmern

Wenn Sie Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung gewerblich vermieten, wird die Ausstattung der möblierten Immobilie übrigens nicht als „Hausrat“, sondern als „Betriebseinrichtung“ betrachtet. Für Sie als gewerblicher Vermieter von Fremdenzimmern oder Monteurwohnungen kommt eine Inhaltsversicherung, bzw. Inventarversicherung infrage, um Ihre Betriebseinrichtung abzusichern.

Monteurzimmer in Hamburg

Zur Betriebseinrichtung gehört das vollständige Inventar, also alles, was üblicherweise bei privaten Versicherungen als Hausrat bezeichnet wird. Diese sog. Inhaltsversicherung schützt so wie sonst die Haftpflichtversicherung auch vor Schäden durch Wasser, Sturm, Feuer, Glasbruch, Vandalismus und Einbruch. Details hängen von der Nutzung, zu erwartenden Leerständen und der Lage der Immobilie ab.

Haftpflichtversicherung für Vermieter von Monteurwohnungen und Ferienzimmern

Wenn in der Monteurwohnung oder Ferienwohnung oder auf dem Grundstück und Gehwegen etwas passiert, haften Sie als Vermieter, auch für Besucher der Wohnung. Ihre private Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall der Vermietung nicht, Sie sollten eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Diese kann je nachdem auch über eine Eigentümergemeinschaft laufen.

Schäden, die beispielsweise auf bauliche Mängel, auf die Verletzung der Räum- und Streupflicht im Winterdienst, Reinigung, mangelnde Beleuchtung oder bauliche Instandhaltungen zurückzuführen sind, werden von der Haftpflichtversicherung für Vermieter abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung sollte auch Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Schäden durch Öltanks im Keller mit umfassen – sowie „grob fahrlässig“ herbeigeführte Schäden.

<h3>Betriebshaftpflichtversicherung</h3>

Die sog. Betriebshaftpflichtversicherung ist relevant für Ferienwohnungen und Monteurwohnungen, die gewerblich vermietet werden, also als Beherbergungsbetrieb. Sie sichert auch Mitarbeiter wie beispielsweise Hausmeister ab.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt beispielsweise Folgendes ab:

  • Schadenersatz 
  • Schmerzensgeld
  • Sachschaden oder Verlust des Eigentums der Gäste
  • Folgekosten

Monteurzimmer in Düsseldorf

Um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, müssen Sie Ihren Vermieterpflichten insb. auch hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Mieter nachkommen. Wenn etwas aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ passiert, kann sich die Versicherung weigern, die Kosten zu übernehmen.

Haftpflichtversicherung für Mieter

Wenn Sie schon mal einen Versicherungsfall gemeldet haben, der im Rahmen eines Mietsverhältnisses entstanden ist, wissen Sie, dass Versicherungen regelrecht miteinander kämpfen können, bezüglich Ursache und Verschulden – und wer dementsprechend zahlen muss. Es ist nicht immer ganz eindeutig. Gehen Sie jedenfalls nicht davon aus, dass Ihre eigenen Versicherungen automatisch alles übernehmen und weisen Sie Ihre Mieter daher freundlich aber deutlich auf Folgendes hin:

Wenn ein Mieter Ihrer Monteurwohnung fahrlässig Gegenstände beschädigt, beispielweise die Mikrowelle woanders platzieren wollte und diese fallen lässt, so wird Ihre Hausratversicherung oder Inhaltsversicherung für die Monteurwohnung diesen Schaden höchstwahrscheinlich nicht übernehmen. Vielmehr ist der Mieter in der Pflicht, für den von ihm verursachten Schaden aufzukommen.

In der Regel sollten Feriengäste sowie Mieter von Wohnungen auf Zeit wie Monteurwohnungen eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Schäden in der Ferienwohnung oder Zweitwohnung auf Zeit mit abdeckt. Als Vermieter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz: wenn ein Mieter keine Haftpflichtversicherung hat, muss er aus eigener Tasche zahlen.

Mieter sollten prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung ausreichend ist

Weisen Sie vorsorglich Mieter darauf hin, dass nicht jede Standard-Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten Objekten automatisch mit einschließt, Mieter sollten dies vorher prüfen und bei Bedarf anpassen lassen. Auch ist zu prüfen, inwieweit Schäden an der Immobilie selbst mit abgedeckt sind, andernfalls kann die Haftpflichtversicherung versuchen, diesen Schaden auf die Wohngebäudeversicherung abzuschieben. Mieter von Ferienwohnungen und Monteurwohnungen sollten also möglichst in ihrer Haftpflichtversicherung Schäden „an geliehenen Sachen und Einrichtungen“ eingeschlossen haben. Übrigens sollten Schäden der Versicherung immer umgehend gemeldet werden.

Schäden an Gegenständen und Geräten, die der Mieter selbst von Zuhause mitbringt, sind übrigens wiederum durch dessen private Hausratversicherung abgedeckt. Zumindest für „vorübergehende“ Aufbewahrung in der Fremde – häufig erlischt dieser Schutz nach rund drei Monaten Aufenthalt in der Ferienwohnung oder Zweitwohnung.

Mieterausfallversicherung gegen Mietverlust oder Mietnomadenversicherung

Manche Vermieter kennen es aus dem Fernsehen, andere aus bitterer Erfahrung: Verlust von Mieteinkünften aufgrund zahlungsunfähiger Mieter und zahlungsunwilliger Mietnomaden. Auch wenn Sie als Vermieter Ihre Sorgfaltspflicht in bestmöglicher Weise erfüllen, kann es Sie treffen.

Speziell auch für Privatvermieter gibt es deshalb die Mietausfallversicherung. Je nach Vertrag und Fall können neben der Miete auch die Nebenkosten und sogar Renovierungs- und Sanierungskosten von der Versicherung abgedeckt sein.

Für gewerbliche Vermieter gibt es die Betriebsausfallversicherung, welche ebenfalls dann einspringt, wenn die Vermietung vorübergehend unmöglich ist. Die Höhe dieser Versicherung sollte den Verlust von Mieteinnahmen über mehrere Wochen oder Monate übernehmen, zum Beispiel aufgrund eines Elementarschadens. Lassen Sie sich gut beraten, welcher Versicherungsschutz in Ihrem Fall optimal ist.

Rechtschutzversicherung für Vermieter

Auch wenn Sie jetzt noch so gut abgesichert sind: Es kann jahrelang oder sogar jahrzehntelang alles Glatt gehen, doch eines Tages finden Sie sich inmitten eines Rechtsstreits wieder, weil Sie einem Mieter gegenüber Ihre Rechte durchsetzen wollen und dieser uneinsichtig ist.

Sie müssen also auf weitere Mittel zurückgreifen und es entstehen Kosten für Anwalt, Zwangsvollstreckungen und Gerichtsverfahren. Auch hierfür gibt es spezielle Versicherung, namentlich die Rechtschutzversicherung für Vermieter und Eigentümer. Die deckt alle im Rahmen entstehend Kosten ab wie Gebühren für Sachverständige, Gutachter, Fahrtkosten, usw.

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